Julicher & Meijer Rechtsanwälte sind in Venray (Holland / Niederlande) Ansässig. Mr. R.H.A. (Rob) Julicher ist Ihr Anwalt für Verkehrsrecht, Personenschaden, Schadensersatz so wie autoschaden & Schmerzensgeld durch Unfälle die in Holland/Niederlande passiert sind.
Es handelt sich hier um Unfälle wie beispielsweise:
- Verkehrsunfälle (Autounfälle, Zusammenstöße mit Lastwagen und Radfahrern, aber auch Unfälle mit Fußgängern). Dabei ist das Verkehrsrecht Zuständig:
- Arbeitsunfälle (Unfälle im Bausektor, oder mit einen Gabelstapler);
- Aber auch Schäden, die durch Tiere verursacht werden, wie Hundebisse oder das Ausschlagen bzw. der Sturz eines Pferdes.
Derjenige der jemand anderen widerrechtlich verletzt, kann im niederländischen Recht verpflichtet sein, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines materiellen oder immateriellen Schadens entstanden durch einen Schädiger.
Materieller Schaden ist dabei ein Vermögensschaden.
Immaterieller Schaden ist ein Schaden, der nicht (direkt) in einen Geldbetrag zu messen ist Z.B. schmerzensgeldanschprüche.
- Arztkosten;
- Erwerbsausfall (durch Erwerbsunfähigkeit oder -minderung entstehende Schaden);
- Schmerzensgeld;
- Schäden an Güter wie Auto (Blechschaden), Kleidung, Handy etc.;
- Haushaltsführungsschaden (früher: Hausfrauenschaden).
Die Rechtshilfe eines Rechtsanwaltes ist meistens kostenlos für derjenigen der den Schaden erleidet, sobald die Gegenpartei die Haftung zugesteht.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist ansässig in Holland / den Niederlanden, in Venray, in der nähe von Venlo, Boxmeer und Nimwegen an der A73 und gut erreichbar von Emmerich, Kleve, Goch, Weeze, Geldern, Kevelaer, Viersen, Duisburg, Wesel, Düsseldorf und Mönchengladbach.
Rechsanwalt aus Venray in Holland in der nähe von Venlo und Nijmegen (Nimwegen).
Tel.: 0031478 - 52 10 70
- Arbeitsunfall / Betriebsunfall;
- Verkehrsunfall;
- Berufskrankheit;
- Gewaltdelikte (Mißhandlung);
- Medizinische Behandlungsfehler;
- Sonstiges.
- Einschränkung der Erwerbsfähigkeit;
- Einschränkung des Rentenaufbaus;
- Schaden an Kleidung;
- Reisekosten;
- Haushaltsführungsschaden;
- Schaden an materiellen Güter.
- Schmerzen;
- Kummer;
in Schmerzensgeld um zu setzen.
Tel. unverbindlich: 0031478 - 52 10 70
E-mail: r.julicher@julicher-meijer.nl
Oder füllen Sie das Kontaktformular aus:
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